Rechtsanwalt Jörg Schöne jr. berät seit 2005 bundesweit Unternehmen und Gläubiger in Fragen der Sanierung und Restrukturierung.

Beratung der Geschäftsführung / der Gesellschafter eines Unternehmens

  • Erarbeitung & Begleitung von Maßnahmen zur Beseitigung der Krise sowohl auf finanzieller als auch auf operativer Ebene. Bei Bedarf kann für die Umsetzung der gewonnen Erkenntnisse ein Interimsmanager gestellt werden.
  • Verhandlungen mit Geldgebern, Banken und Lieferanten zur Überwindung von Liquiditätsengpässen, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
  • Restrukturierungen im Personalbereich.
  • Ausarbeitung von belastbaren Unternehmensstrategien.
  • Begleitung des unternehmerischen Restrukturierungs- & Transformationsprozesses im Sanierungs- oder Insolvenzverfahren. Bei Bedarf kann für die Umsetzung der gewonnen Erkenntnisse ein Interimsmanager gestellt werden.
  • Erarbeitung von StaRug Unterlagen und/oder Insolvenzplänen für ein Verfahren in Eigenverwaltung.

Beratung von Gläubigern / Kreditgebern

  • Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S 6 und IDW S 11.
  • Rechtliche und betriebswirtschaftliche Sicherheitenbewertung vor dem Hintergrund der drohenden Insolvenz.
  • Prüfung der „Insolvenzfestigkeit“ von bestehenden Sicherheiten.
  • Eruierung potenzieller zusätzlicher Sicherungsmöglichkeiten für den Fall der Insolvenzantragstellung.
  • Beratung und Vertretung gegenüber Insolvenzverwaltern; insbesondere bei der Inanspruchnahme aus Anfechtungsansprüchen.
  • Lieferantenpoolinitiierung und -verwaltung.