Rechtsanwalt Jörg Schöne jr. berät seit 2005 bundesweit Unternehmen und Gläubiger in Fragen der Sanierung und Restrukturierung.
Beratung der Geschäftsführung / der Gesellschafter eines Unternehmens
- Erarbeitung & Begleitung von Maßnahmen zur Beseitigung der Krise sowohl auf finanzieller als auch auf operativer Ebene. Bei Bedarf kann für die Umsetzung der gewonnen Erkenntnisse ein Interimsmanager gestellt werden.
- Verhandlungen mit Geldgebern, Banken und Lieferanten zur Überwindung von Liquiditätsengpässen, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
- Restrukturierungen im Personalbereich.
- Ausarbeitung von belastbaren Unternehmensstrategien.
- Begleitung des unternehmerischen Restrukturierungs- & Transformationsprozesses im Sanierungs- oder Insolvenzverfahren. Bei Bedarf kann für die Umsetzung der gewonnen Erkenntnisse ein Interimsmanager gestellt werden.
- Erarbeitung von StaRug Unterlagen und/oder Insolvenzplänen für ein Verfahren in Eigenverwaltung.
Beratung von Gläubigern / Kreditgebern
- Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S 6 und IDW S 11.
- Rechtliche und betriebswirtschaftliche Sicherheitenbewertung vor dem Hintergrund der drohenden Insolvenz.
- Prüfung der „Insolvenzfestigkeit“ von bestehenden Sicherheiten.
- Eruierung potenzieller zusätzlicher Sicherungsmöglichkeiten für den Fall der Insolvenzantragstellung.
- Beratung und Vertretung gegenüber Insolvenzverwaltern; insbesondere bei der Inanspruchnahme aus Anfechtungsansprüchen.
- Lieferantenpoolinitiierung und -verwaltung.